Diese Klauseln sind in der Privathaftpflichtversicherung wichtig

 „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ – heißt es im berühmten Paragraph 823 BGB. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die Art und die Höhe der persönlichen Haftung für den verschuldeten Schaden sind uneingeschränkt. Nicht jedoch die Versicherungsdeckung in der Privathaftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen soll. Diese hat naturgemäß sehr wohl ihre Grenzen. Ja weiter diese im konkreten Produkt definiert sind, desto sicherer kann der  Versicherte seinen Alltag bestreiten.

Bei der gegebenen Vielfalt an Produkten und Deckungskonzepten auf dem Markt kann die Suche nach einer passenden Privathaftpflichtversicherung für einen Kunden zu einer richtigen Herausforderung werden. Die Versicherungssummen von 1 bis 50 Millionen Euro und Dutzende von Leistungsarten machen die Auswahl bei einer Preisspanne von ca. 50 bis 200 Euro nicht gerade einfach. Ein an der falschen Stelle gesparter Euro kann existenzbedrohende Folgen für den Versicherungskunden haben.

Deshalb hier einige wichtige Punkte, die eine Privathaftpflichtversicherung immer beinhalten sollte:

  • Versicherter Personenkreis: Single- oder Familiendeckung? Die im Haushalt lebende Oma mitversichert?
  • Gefälligkeitsschäden: der Kunde hilft seinem Freund beim Umzug und lässt den Fernseher fallen.
  • Deliktunfähige Kinder: der sechsjährige Sohn zerkratzt mit dem Fahrrad das Auto des Nachbarn.
  • Mietsachschäden: in der gemieteten Wohnung läuft die Waschmaschine aus, das ausgetretene Wasser zerstört das hochwertige Holzparkett.
  • Forderungsausfalldeckung: der Kunde erleidet eine Verletzung durch einen unversicherten Fahrradfahrer. Die eigene Haftpflichtversicherung des Kunden leistet Entschädigung, falls der Schädiger zahlungsunfähig ist.
  • Privates und berufliches Schlüsselverlust: der Kunde verliert den ihn anvertrauten Eingangsschlüssel vom Bürogebäude. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden.

Je nach Lebenssituationen und Hobbys können folgende weitere Klauseln ebenfalls entscheidend sein:

  • Schäden bei Ausführung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Vermietung von Eigentumswohnungen
  • Besitz von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Besitz einer Photovoltaikanlage/Solaranlage
  • Unbemannte Flugkörper (Drohnen)
  • Gewässerschadenshaftpflichtversicherung (Heizöltank)
  • Nicht zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs

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Bildquelle: sabine hürdler / fotolia.com

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