Hund verbuddelt Gebiss – Hundehaftpflichtversicherung muss zahlen

ein Hund, ein Kunstgebiss und ein Diebstahl – was haben diese Begriffe gemeinsam? Auch wenn’s verrückt klingt – alle drei gehören zu einem Versicherungsfall. Genau gesagt sie wurden durch ein Gerichtsurteil zu einem solchen.

Folgendes war passiert: Ein Hundebesitzer hatte seinen Bruder zu Besuch. Der Gast nahm sein Kunstgebiss über Nacht raus und legte es in eine Büchse auf dem Nachttisch. Als er morgens kurz aus dem Zimmer war, verschwanden seine künstlichen Zähne auf mysteriöse art. Der Verdächtige war zwar schnell gefunden – der Hund des Gastherrn (er wurde kurz zuvor mit der kostbaren Büchse im Maul in den Garten laufen beobachtet), doch der Behälter samt Inhalt war nicht zu finden. Die Brüder vermuteten sofort, der Hund hätte ihn im Garten verbuddelt. Diese Vermutung äußerten sie auch dem Tierhaftpflichtversicherer des Hundes in einer Schadenanzeige gegenüber.

Der Versicherer sperrte sich den Schadenersatz zu leisten. Seine Begründung – das Gebiss sei weder beschädigt noch zerstört worden, was nach allgemeinen Versicherungsbedingungen für Hundehaftpflichtversicherung gedeckt wäre. Hier läge, nach Auffassung der Versicherungsgesellschaft, ein klarer Fall des Diebstahls vor. Solche Risiken werden von der Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht gedeckt.

Der Fall landete vor Gericht. Die Versicherungsgesellschaft beharrte offensichtlich darauf, dass das Kunstgebiss jederzeit wieder auftauchen und eingesetzt werden könnte. Das Landgericht Hannover sprach sich im aktuellen Urteil jedoch zugunsten des Versicherungsnehmers aus. „Es spreche die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Hund mit einem Zahngebiss im Maul nicht derart vorsichtig umgehe, dass dieses unbeschädigt nach einer entsprechenden Reinigung wieder verwandt werden könne“ – so der Richter. Zudem: „Da das Gebiss auch eineinhalb Jahre nach seinem Verschwinden nicht wieder aufgetaucht sei, dürfe man getrost davon ausgehen, dass es nicht mehr intakt sei“.

Somit lag im vorliegenden Fall die Beschädigung durch das Tier vor und der Versicherer musste den Schaden aus der Hundehaftpflichtversicherung ersetzen.

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Bildquelle: Rita Kochmarjova / fotolia.com

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