Dokumentationspflicht – wer nicht sauber dokumentiert, muss zahlen

was in der Versicherungsbranche schon längst zum Standard gehört, ist im Banksektor anscheinend noch nicht so richtig angekommen. Im vorliegenden Fall (siehe Anhang) geht es um einen Schadenersatzanspruch aus einer vermeintlichen Falschberatung in einer Sparkassenfiliale. Das Gericht urteilte zu Gunsten des Klägers, nur weil die Beratung nicht oder nicht ordentlich dokumentiert wurde. Der Berater handelte als ein sog. Erfüllungsgehilfe (angestellter Mitarbeiter), deswegen richten sich die Ansprüche nun an seinen Dienstherren und den Produktanbieter. Im Falle eines selbständigen Vermittlers wäre dieser selbst schadensersatzpflichtig (Dokumentationspflicht).

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