KFZ-Versicherung – Teilkasko zahlt nicht bei Verschleiß

nicht jeder Glasbuch ist gleich ein Fall für die Teilkaskoversicherung (Teilkasko). Deutlich wurde es aus dem aktuellen Gerichtsentscheid. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer Recht bekommen, nachdem er eine Entschädigung für eine 14 Jahre alte Heckscheibe abgelehnt hat. Die Einzelheiten dazu können Sie im Artikel im Anhang nachlesen.

Über folgenden Link lässt ein Versicherungsbüro in Hamburg Kunden und Makler schnell, unverbindlich und ohne Registrierung aktuelle Tarife zur KFZ-Versicherung vergleichen: http://www.setana.de/vergleich-rund-ums-auto/

Download PDF