Mit Schlagstock zusammengeschlagen – Forderungsausfall-Deckung entschädigt

unscheinbare Gerichtsurteile abseits des großen öffentlichen Interesses können manchmal maßgebliche Folgen für ganze Branchenzweige haben. So auch im folgenden Fall. Hinter BGH-Urteil vom 28.10.2015 (Az. IV ZR 269/14) haben wir eine Gerichtsentscheidung entdeckt, die es in sich hat. Als Präzedenzfall könnte sie Auswirkungen auf gleichgelagerte Fälle in der Zukunft haben.

Was war passiert? Ein Mann wurde auf dem Arbeitsweg von einer Person körperlich angegriffen, die ihm hinter einer Hecke aufgelauert hat. Der Mann wurde dabei mit einem Schlagstock auf dem Kopf verletzt. Das Gericht spricht ihm Schmerzensgeld von 15.000,- EUR zu.

Der Täter hat sich als zahlungsunfähig herausgestellt und der Geschädigte wendete sich mit der Forderung an seinen eigenen Haftpflichtversicherer. Denn seine Privathaftpflichtversicherung enthält die Forderungsausfall-Deckung, die für den Fall eintritt, dass die Durch­setzung einer Forderung gegen einen Dritten scheitert. Diesen Fall sah der Mann als gegeben an.

Der Versicherer war anderer Meinung. Er verweigerte die Schadenersatzleistung aus dem Vertrag, da „eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Dritten ein ungewöhnliches und gefähr­liches Tun sei, das zum Ausschluss der Zahlungs­pflicht führe. Außerdem sei die in die Insolvenz­tabelle einge­tragene Forderung des Schädigers kein voll­streck­barer Titel“.

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Versicherungsnehmers und gab ihm in seinem o.g. Urteil Recht.

Zugegebenermaßen sind die Vorkommnisse dieser Art recht selten. Zutreffen müssen gleichzeitig folgende Feststellungen – Körperverletzung liegt vor, die Identität des Täters ist ermittelbar, Gerichtsurteil zugunsten des Geschädigten und seine gescheiterte Forderung an den Täter. Allerdings scheint das Fallbeispiel auch nicht so weit hergeholt zu sein, dass die Versicherer ihn komplett ignorieren und nicht als neues Risiko in ihre Forderungsausfall-Deckungen aufnehmen könnten. Tariferhöhungen für Zusatzleistung in der Zukunft sind wahrscheinlich.

Unbestritten ist, dass das Gerichtsurteil einen neuen Vertriebsansatz für hochwertige Privathaftpflichtpolicen mit Forderungsausfall-Schutz liefert. Zum Tarifvergleich geht es hier.

Bildquelle: Brian Jackson / fotolia.com

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