Schutz für Beamte bei Krankheit

für Beamte und Pensionäre gilt, dass sie ihre Krankheitskosten mit einer Krankenversicherung für Beamte absichern müssen. Zwar erhalten sie Unterstützung vom deutschen Staat, wenn es um Gesundheitserhaltung und Vorsorge geht, aber ein Teil der Kosten muss von den Beamten getragen werden. Für Beamte gelten zudem andere Prinzipien als für Arbeitnehmer oder Selbständige.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Grundsätzlich können sich Beamte unabhängig von ihrem Gehalt für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Für die GKV besteht keine Versicherungspflicht, weshalb man als freiwilliges Mitglied geführt wird, sofern man sich für die Gesetzliche entscheidet. Auf Beihilfe besteht ebenso kein Anspruch für Beamte oder Pensionäre. Diese wird in der Regel auch nicht benötigt, da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung meist in voller Höhe ersetzt. Die monatliche Beitragshöhe orientiert sich am jeweils geltenden Beitragssatz der GKV. Werden Zusatzbeiträge erhoben, so muss man diese tragen. Alles was man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, bleibt auch bei Beamten beitragsfrei.

Private Krankenversicherung ist oft günstiger

Da man bei der gesetzlichen Kasse keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, ist die private Krankenversicherung häufig die günstigere Option. Vor dem Wechsel ist allerdings eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Hat man sich einmal dafür entschieden, so ist diese Befreiung unwiderruflich. Bei den privat Versicherten richtet sich laut kvzentrale.com der Beitrag nach dem Alter und dem individuellen Risiko des Versicherten. Für Partnerin und Kinder werden anteilige Zuschüsse vom Dienstherrn gezahlt. Fallen darüber hinaus Kosten für Partner und Kind an, so müssen diese gesondert abgesichert werden. Dafür gibt es einen eigenen Tarif in der Krankenversicherung.

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