Tücken der Scheidung

die Ehe als Verbund zweier Menschen hat auch viel mit ökonomischer Vernunft zu tun. Die Vermögen, Einkünfte und Güter von Ehegatten vermengen sich zum gemeinsamen Haushalt. Laut Statistik wird jede dritte Ehe in Deutschland jedoch wieder geschieden. Bei einer Trennung müssen die finanziellen Interessen der ex-Partner auseinander dividiert werden. Hierzu gehören, unter anderem, auch Versicherungsverträge. Dem betreuenden Versicherungsmakler obliegt dann die Aufgabe meist den beiden ex-Partnern optimale Beratung zu gewährleisten und nach besten Versicherungslösungen für beide Parteien zu sorgen. Im Artikel unter diesem Link können Sie einige Informationen zu Folgen einer Scheidung für kapitalbildende Policen nachlesen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/tuecken-der-scheidung-wenn-der-ex-partner-die-versicherung-behaelt/12491004.html

Aber auch SUH-Versicherungen bergen wirtschaftliche Interessen in sich, bzw. können in ungünstigsten Fällen zu finanziellen Nachteilen eines ex-Ehegatten nach der Trennung führen.

Bei einer Privathaftpflichtversicherung behält der Ehegatte-Versicherungsnehmer den vollen Versicherungsschutz. Hier gilt meist die häusliche Gemeinschaft als Voraussetzung für Familiendeckung. Der wegziehende Ehegatte muss sich frühzeitig um einen neuen Vertrag kümmern. Eine neue Privathaftpflichtversicherung für Singles oder Singles mit einem Kind gibt es bereits für unter 50,00 EUR im Jahr. Einen unverbindlichen und kostenfreien Tarifvergleich erhalten Sie unter diesem Link: http://www.setana.de/list-private-haftpflichtversicherung/

Bei einer Hausratversicherung muss genauestens geprüft werden, wer von den ex-Partnern in der bisherigen Wohnung bleibt. Zieht der Ehegatte-Versicherungsnehmer aus, so besteht der Versicherungsschutz für beide Wohnungen, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Das gleiche gilt, wenn beide ex-Partner Versicherungsnehmer waren und beide in neue Wohnungen ziehen. Der Verlust des Versicherungsschutzes droht dem ex-Ehegatten, der nicht Versicherungsnehmer war und aus der bisherigen Wohnung auszieht. Für seine neue Wohnung muss eine neue Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hier geht’s zum Tarifvergleich: http://www.setana.de/vergleich-hausratversicherung/

Bei einer Unfallversicherung reicht meist eine Übertragung/Übernahme-Erklärung an den Versicherer von beiden ex-Partnern.

Etwas komplexer wird es wieder bei einer KFZ-Versicherung, sofern beide ex-Partner in der Familie Fahrzeuge hatten und einer von den beiden eine sog. Ehegattenregelung mit günstiger SF-Klasse in seinem Vertrag genossen hat. Diese Sonderregelung entfällt oft mit der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, da diese meist als Voraussetzung gilt. In diesem Fall muss rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass die Verträge zu Beginn des Folgejahres voneinander entkoppelt werden. Der betroffene ex-Ehegatte muss dabei mit einer neuen SFR-Einstufung in seinem Vertrag  rechnen oder die bisherige übertragen bekommen.

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Bei einer Scheidung müssen die finanziellen Interessen der ex-Partner auseinander dividiert werden