Vier Katzen zu viel für den Haftpflicht-Versicherer

die Grenzen der Versicherbarkeit musste im aktuellen Fall (siehe Anhang) ein Tierliebhaber erfahren. OLG Hamm urteilte, dass vier Katzen in einer Wohnung eine “übermäßige Beanspruchung der Mietsache” sei und gab somit dem Versicherer recht.

Der Fall zeigt noch ein Mal deutlich, dass nicht alles was per Bedingungswerk nicht ausgeschlossen ist, auch automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Die neusten Tarife zur privaten Haftpflicht-Versicherung lässt ein Versicherungsbüro in Hamburg ihre Kunden und Makler über folgenden Link vergleichen: http://www.setana.de/list-private-haftpflichtversicherung/

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