Millionen am Haken. oder Totgeglaubte leben länger.
Ein Mann segelt auf der Ostsee, als plötzlich sein Boot kentert. Er verschwindet – angeblich tot. Während die Küstenwache noch sucht und seine Familie öffentlich um ihn trauert, sitzen im Hintergrund bereits Anwälte mit Versicherungsunterlagen am Tisch.
Der „Verschwundene“ hatte sich nämlich – rein zufällig – kurz zuvor auf mehrere Millionen Euro versichern lassen: Lebensversicherung, Unfallversicherung, sogar Auslandsrückholkosten waren abgedeckt. Ein echter „Rundum-sorglos-Plan“ – mit Todesfallprämie. Doch nur wenige Monate nach dem „Unfall“ tauchte der Mann quicklebendig wieder auf – und mit ihm ein Versicherungsbetrug, der es bis vor den Bundesgerichtshof schaffte.
Der BGH bewies bei dieser filmreifen Geschichte wenig Humor. Die Beteiligten wurden zunächst in vielen Punkten freigesprochen – unter anderem, weil Beweise für eine bewusste Täuschung fehlten. Am 8. Dezember 2021 (Az.: 5 StR 236/21) urteilte der Bundesgerichtshof jedoch: Die Vorinstanz habe wichtige Indizien nicht ausreichend gewürdigt. Es sei „nicht auszuschließen, dass die Täuschung bewusst und gemeinsam geplant war“ – etwa mit Familienangehörigen.
Die Sache ging zurück ans Landgericht. Ob der Mann seine Millionen kassiert – oder lange Zeit in einer Zelle verbringen wird – das wird nun neu verhandelt.
Was lernen wir daraus?
- Versicherer prüfen Todesumstände besonders genau, wenn hohe Summen im Spiel sind.
- Wer glaubt, mit einem vorgetäuschten Tod spurlos zu verschwinden, hat wohl noch nie von internationalen Fahndungsakten gehört.
- Selbst wenn ein Strafgericht zunächst milde urteilt – der BGH schaut sehr genau hin.
Unser Fazit:
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Und wenn Kunden „kreative Ideen“ haben, sollten Makler klar Stellung beziehen.
- Beratung statt Beteiligung.
- Ehrlichkeit statt Inszenierung.
- Und: Ein guter Vertrag schützt besser als ein misslungener Krimi-Plot.
Denn für diese fragwürdige Vorstellung bekommt der Mann sicher keinen Oscar.