Check24 zu mehr Transparenz verurteilt

im Fall Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV) gegen Check24 gibt es eine Gerichtsentscheidung. Die Versicherungsvertreter haben zuvor in mehreren Anklagepunkten das Geschäftsmodell des Online-Vergleichsportals in Frage gestellt. Nach deren Ansicht sollte die Vermittlungstätigkeit von Check24 den gleichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, wie auch die von konventionellen Maklern. Fakt ist – Check24 ist im Versicherungsvermittlerregister als Makler eingetragen.

Das Landgericht München hat das Vergleichsportal zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Internet-Unternehmen soll seine Kunden künftig darüber informieren, dass es Provisionen von Versicherungsgesellschaften kassiert.

Das Skurrile am Richterspruch – beide Seiten zeigen sich damit zufrieden. Der BDV-Präsident, Michael Heinz, feiert das Urteil als „den Sieg für den Verbraucherschutz“. Der Geschäftsführer des Internetportals, Christoph Röttele, teilte mit: “Wir können mit dem Urteil leben“.

Ob Check24 von seiner Masche als unabhängiger Internet-Dienstleister und Verfechter der Objektivität in der Zukunft tatsächlich abrückt, bleibt es abzuwarten. Die Zweifel sind alleine schon deshalb angebracht, dass die Betreiber des Vergleichsportalls ihr Geschäftsmodell durch die Gerichtsentscheidung “nicht im Grundsatz gefährdet“ sehen.

Mehr Hintergründe zum Verfahren gibt es hier.

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