„Weihnachten kann einen erschlagen!“

Stellt euch vor: Ein sechs Meter hoher Weihnachtsbaum thront vor einem Düsseldorfer Einkaufszentrum. Glänzende Kugeln, Lichterketten, perfekt geschmückt. Alles wirkt festlich – bis der Baum ins Wanken gerät. Am 24. Dezember, starker Wind, und plötzlich: Crash! Der Baum fällt um. Eine Kurierfahrerin wird schwer verletzt, Panik bricht aus. Kunden ducken sich, Geschenke fallen zu Boden – ein Szenario aus einem Horror-Weihnachtsfilm.

Das Interessante, der Baum war vorher schon einmal umgekippt. Die Stadt stellte ihn sofort wieder auf – doch offenbar nicht ausreichend gesichert.

Das OLG Düsseldorf urteilte am18. November 2022 Aktenzeichen: I‑22 U 137/21: Pflichtverletzung! Ein Baum dieser Größe muss standsicher sein, Windlasten berücksichtigen.

Wer haftet nun?
Die Stadt – sowohl vertraglich als auch aus Verkehrssicherungspflicht.

Vertragliche Pflicht:
Lieferung, Montage und sichere Aufstellung.
Verkehrssicherungspflicht: Jeder öffentliche Baum muss sicher für Passanten stehen.

Finanziell:
Schadensersatz, Schmerzensgeld und Versicherungsregresse – alles geht auf die Stadt.
Wer grob nachlässig handelt, kann nicht einfach auf die Haftpflicht hoffen. Sicherheit hat Vorrang –
besonders, wenn Menschen verletzt werden könnten.

Was lernen wir daraus?
Sorgfalt ist Pflicht: Riesige Bäume auf öffentlichen Plätzen müssen stabil stehen.

Fazit:
Dieser Weihnachtsbaum ist mehr als Dekoration. Er ist ein Lehrstück in Verantwortung.
Ein gut gesicherter Baum schützt Menschen, Geldbeutel – und das Weihnachtsfest.

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