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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung – die Absicherung im Krankheitsfall

In Deutschland sind alle Bürger gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Alle Rechnungen aus Krankenbehandlungen werden hier direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der Patient erfährt in der Regel keinen Rechnungsbetrag.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sieht dies etwas anders aus. Der Patient erhält Einblick in die vom behandelnden Arzt geschriebene Endabrechnung und viele sind hier schnell überrascht über die Höhe der Kosten. Oftmals übersteigen die Aufwendungen die entrichteten monatlichen Versicherungsbeiträge. Die privat Krankenversicherte können sich im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten unter anderem über solche Vorteile freuen wie:

  • Je nach Tarif stationäre Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz u.v.m.

In die private Krankenvollversicherung können selbstständige Unternehmer freiwillig eintreten. Ansonsten sind bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise das monatliche Einkommen in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe, notwendig, um sich privat versichern zu lassen.

Aber auch die gesetzlich Versicherten müssen nicht auf die Leistungen einer privaten Krankenversicherung verzichten. Der gesetzliche Versicherungsschutz kann durch eine Krankenzusatzversicherung aufgestockt werden. Auch die Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz (z. B. bei Zahnersatz) können durch diese Versicherungsart günstig abgedeckt werden.