Im Schließfach ist es sicher – bis es leer ist
Du gehst zur Bank wie in Zeitlupe: Karte rein, Tür auf, dieses leise Surren. Im Kopf: „Hier drin passiert nix.“ Schmuck, Bargeld, Gold – alles weg vom Alltag, weg
von Risiken. Dann kommt die Nachricht: Einbruch.
Plötzlich. Zack! Und beim Öffnen: nur Luft, kein Glanz, kein Bündel, kein gar nichts. Crash! Wer ersetzt dir jetzt eigentlich den Verlust?
Kurz gesagt:
Welche Versicherung springt ein, wenn das Bank-
schließfach ausgerechnet nicht „banksicher“ war?
Juristische Einordnung:
Ein Urteil mit Gericht/Datum/Aktenzeichen liegt im Fallmaterial nicht vor. Aber die versicherungsrechtliche Logik dahinter ist recht klar: Wertsachen gehören grundsätzlich zum Hausrat. Liegen sie jedoch im Bankschließfach, läuft der Schutz typischerweise über die Außenversicherung,
weil der Aufbewahrungsort eben nicht deine Wohnung ist – und diese Einordnung kann in den Bedingungen aus-
drücklich so vorgesehen sein.
Der Knackpunkt ist weniger das „Ob“, sondern das „Wie viel“: Für Wertsachen im Schließfach gelten Entschädigungsgrenzen. Wie versicherungstechnisch relevant das ist, zeigt aktuell auch der Einbruch in die Bankschließfächer bei der Sparkasse in Gelsenkirchen – nach Berichten war der bankeigene Grundschutz dort offenbar nur begrenzt (standard-mäßig),
für höhere Werte brauchte es zusätzlichen, individuellen Versicherungsschutz. Bei einer bekannten deutschen Versicherung werden dafür beispielhaft Größenordnungen genannt – je nach Tarif von 50.000 € bis 100.000 €. In einem weiteren Konzept liegt der Grundschutz häufig bei 30.000 € und kann über einen Wertsachen-Baustein steigen. Und: Die vereinbarte Versicherungssumme (plus eventuell Vorsorgeregelung) bleibt die harte Obergrenze. Aber die Tarife und Details unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung.
Und die Bank selbst? Ein Schließfach ist nicht automatisch „vollumfänglich bankversichert“. Häufig gibt es nur eine begrenzte Haftung, in einem Beispiel werden 10.000 € genannt. Die Hausrat kann dann ergänzen – teils nachrangig oder als Doppelversicherung mit entsprechender Anrechnung dessen, was die Bank zahlt.
Was lernen wir daraus?
• Praxis: Inhalt sichern, bevor er „Beweisproblem“ heißt: Fotos/Videos mit Zeitstempel, Belege, Inventarliste –
im Zweifel mit neutraler Bestätigung.
• Versicherung: Schließfachschutz hängt an Limits, Bausteinen und Versicherungssumme – „draußen gelagert“ ist
eben ein anderer Spielfeldrand.
• Pointe: Das Schließfach ist stark – aber dein Nachweis sollte stärker sein.
Unser Fazit:
Schließfach beruhigt – bis es das nicht mehr tut. Wer sich auf Stahl verlässt, sollte wenigstens
die Entschädigungs-grenzen und den Belegordner genauso ernst nehmen.