Insolvenzversicherung für Reisebüros ist Pflicht!

haben Sie Reisebüros in Ihrem Kundenbestand? Dann ist jetzt für Sie, noch vor der Urlaubssaison 2018, die höchste Zeit mit den Betreibern über das neue sog. Pauschalreisegesetz zu sprechen. Die neue Regelung hat schon im Vorwege für großen Aufruhr in der Touristikbranche gesorgt und müsste zumindest in Grundzügen jedem dazugehörigen Dienstleister bekannt sein (Einzelheiten gibt es hier nachzulesen)..

Unter Anderem verpflichtet die neue EU-Pauschalreiserichtlinie ab dem 01.07.2018 alle Reiseveranstalter und Vermittler, die per Agenturinkasso Kundengelder aus der Vermittlung verbundener Reiseleistungen einnehmen, zum Abschluss einer Insolvenzversicherung (§§ 651r und 651w BGB). Reisebüros, die ihren Kunden mindestens zwei touristische Leistungen verschiedener Anbieter für eine Reise buchen, verkaufen eine solche verbundene Reiseleistung. Hierbei treten auch die Vermögensschadenhaftpflicht sowie die Haftpflicht für gelegentliche Veranstaltertätigkeit des Reisevermittlers in den Vordergrund. Die beiden letzteren sind zwar keine Pflichtversicherungen für Reisebüros, gehören jedoch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ganz klar zu den wichtigsten Policen in der Branche.

Verpassen Sie nicht die neuen Vertriebsansätze, tragen Sie die Informationen an Ihre Kunden aus dem Touristikgewerbe heran und fragen Sie uns nach den passenden Lösungen!

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Insolvenzversicherung für Reisebüros ist Pflicht!