Straßenverkehrsordnung – populäre Irrtümer

die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist wohl die wichtigste und bekannteste Verordnung, wenn es darum geht, den Straßenverkehr zu regeln. Sie trat zum ersten Mal 1934 in Kraft. Seitdem wird sie laufend geändert, vervollständigt und angepasst. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1.April 2014 und besteht aus insgesamt 53 Paragrafen und vier Anlagen. In der Straßenverkehrsordnung sind alle Verkehrsteilnehmer involviert, also Kraftfahrzeuge gleichermaßen, wie Fahrräder oder Fußgänger.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass einige, wenngleich routinierte, Autofahrer spürbare Wissenslücken in speziellen Verkehrslagen auf der Straße aufweisen. Viele Situationen lassen sich dann intuitiv lösen, bei den anderen wird gerne zu den bewährten Faustregeln gegriffen, wie zum Beispiel: „Rechtsüberholen ist verboten“ , „die Handynummer hinter der Windschutzscheibe schützt vorm Abschleppen“, „auf Parkplätzen gilt rechts vor links“, „wer auffährt, hat immer Schuld“ oder „während des Autofahrens darf man keinen Alkohol trinken“ .

Seien Sie nun auf das Unfassbare gefasst – diese und viele andere Weisheiten von der Straße stimmen gar nicht oder sind längst überholt! Welche Regelungen zu alltäglichen strittigen Situationen gibt die Straßenverkehrsordnung wirklich vor und welche nur erfunden sind, können Sie hier nachlesen.

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