„Sturz aus dem Nichts.“ oder „Die Motorrad-Schwalbe?“

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Straße. Vor ihm bremst ein Autofahrer plötzlich leicht ab. Der Motorradfahrer erschrickt, zieht die Bremse voll durch – und stürzt. Es kommt zu keiner Berührung, der Pkw fährt weiter. Die Maschine ist beschädigt, die Schulter ausgekugelt. Eine zentrale Frage musste nun der Bundesgerichtshof klären: Wer haftet für einen Unfall ohne Zusammenstoß?

In seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. VI ZR 18/24) stellte der BGH klar: Auch ohne Kollision kann ein vorausfahrendes Fahrzeug mitverantwortlich sein, wenn sein Fahrverhalten den Unfall auslöst und der nachfolgende Fahrer dadurch stürzt. Im konkreten Fall befand das Gericht sogar: Die Umstände sprechen dafür, dass der Pkw-Fahrer durch sein abruptes Bremsen den Unfall mitverursachte – und daher haftet.
Quelle: Kleiser Rechtsanwälte

Es gab also keinen Zusammenstoß, keine Kollision, nicht einmal eine Delle am Auto – und trotzdem entschied der BGH: Der Autofahrer trägt Mitverantwortung. Der Motorradfahrer stürzte zwar allein – aber nicht freiwillig. Für viele Versicherte (und auch für Versicherer) klingt das zunächst paradox: Wie kann jemand haften, wenn es gar keine Berührung gab?

Was lernen wir daraus?

Vorausschauendes Fahren zahlt sich nicht nur gesundheitlich, sondern auch juristisch aus.
Denn wenn es kracht – selbst ohne direkten Zusammenstoß – ist nicht automatisch der Hintermann allein schuld. Die Haftpflichtversicherung deckt oft mehr ab, als viele denken 
– solange der Schaden nicht nur „eingebildet“ ist.

Unser Fazit: Entscheidend ist nicht nur der Schaden, sondern auch das Verhalten.

  • Auch scheinbar „kontaktlose“ Unfälle können eine Haftung auslösen.
  • Die Haftpflichtversicherung kann zur Zahlung verpflichtet sein – selbst wenn kein Blech berührt wurde.
  • Makler sollten ihre Kunden über solche Fälle aufklären, insbesondere Fahranfänger, Motorradfahrer oder Senioren mit längerer Reaktionszeit.

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