Vergleichsportale müssen ihre Provisionen offenlegen

der Druck auf die Vergleichsportale wächst weiter. Nach der Klage vom Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute (BDV) vom September letzten Jahres beschäftigt sich nun auch der Bundesrat nach initiative Hessens in einem Gesetzesentwurf mit dem Thema Transparenz der Onlinedienste wie Check24 und Verivox. Im entsprechenden Passus zur Regulierung von Bankkonten geht es um die Offenlegung von Provisionen, die die Portalbetreiber von Produktanbietern erhalten.

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die Vergleichsportale in Ihren Auswertungen von Bank- und Versicherungsprodukten nicht objektiv bleiben sondern sich zumindest zum Teil nach Provisionen orientieren. Wie hoch die Vergütungssätze ausfallen war bis jetzt unklar. Das könnte sich nun mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG), das sich momentan im Gesetzgebungsverfahren befindet, ändern. In der neu eingebrachten Textpassage ist von einer “Offenlegung der Höhe und Art aller Vergütungsbestandteile und Provisionen” die Rede.

Zwar bezieht sich das neue Gesetzt in erster Linie auf Girokonten, doch könnte es ein Dominoeffekt auslösen. Es gäbe danach für den Gesetzgeber keine Gründe mehr, dasselbe nicht auf weitere Finanzprodukte wie Ratenkredite, Tagesgeld oder auch Versicherungen auszuweiten. Die Folgen für Vergleichsportale könnten gravierend werden.

Bildquelle: Monika Wisniewska / fotolia.com

Download PDF

Vergleichsportale müssen ihre Provisionen offenlegen