Elementarschadenversicherung – ein Muss für jeden Hausbesitzer!

es war die Stadt Simbach am Inn in Niederbayern, die von Umweltereignissen Ende Juni 2016 am schwersten betroffen wurde. Der kleine Bach wurde dort innerhalb weniger Stunden zu einer reißenden Flutwelle und richtete im beschaulichen Ort enorme Schäden an. Zahlreiche Häuser wurden von den Wasser- und Schlammmassen entweder komplett weggerissen oder so stark beschädigt, dass sie später abgetragen werden mussten. Viele Gebäude blieben unbewohnt.

Die versprochene Hilfe vom Staat lässt bis heute auf sich warten. Laut Medienberichten (hier zum Nachlesen) wächst der Unmut der betroffenen Hausbesitzer zunehmend.

Die Tragödie von Simbach war nur eine von vielen, sich häufenden, schadenträchtigen Naturkatastrophen auf dem Bundesgebiet in den letzten Jahren. Und dennoch wies der Fall eine besondere Brisanz auf und trug damit zur aktuellen Diskussion um Staatliche Hilfen und Versicherungsleistungen nach Hochwasserereignissen bei – der Großteil der Stadt liegt in der niedrigsten Hochwasser-Gefährdungsklasse und wäre somit problemlos gegen Elementarschäden versicherbar gewesen.

Die Branchenexperten beschäftigen sich nun mit der Frage – wie gerechtfertigt sind staatliche Hilfen und somit die Belastung der steuerzahlenden Allgemeinheit in den Fällen, wo zuvor offensichtlich an der Elementarschadenversicherung gespart wurde? Denn auch wenn viele Medienbeiträge und Verbraucherschützer das Gegenteil behaupten: knapp 99% der Häuser in Deutschland sind mit dem simplen Baustein Elementar in der Wohngebäudeversicherung ohne Komplikationen abdeckbar.

Zu befürchten ist, dass in einigen Fällen des fehlenden Versicherungsschutzes gegen Elementargefahren die betreuenden Makler zur Verantwortung gezogen werden. Angesichts der gewöhnlich hohen Entschädigungsforderungen in der Elementarschadenversicherung könnten solche Haftungsfälle existenzbedrohende Züge für Versicherungsvermittler annehmen.

Unserer Empfehlung daher – sprechen Sie den Baustein Elementar bei jedem Vertragsabschluss zur Wohngebäudeversicherung an. Lassen Sie die Elementarschadenversicherung auch bei jeder Übernahme der Kundenbetreuung per Maklerauftrag nicht unbeachtet. Die ausdrückliche Ablehnung der Elementardeckung durch den Kunden gehört zu Ihrer Haftungssicherheit in jedes Beratungsprotokoll!

Bildquelle: Leonard Zhukovsky / fotolia.com

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