Party kostet halbe Mio EUR – leistet die Wohngebäudeversicherung?

„Unsere Eltern sind sauer“ – sagte die Tochter des Hauses. Und das nicht ohne Grund. Die Hausbesitzer sind in den Urlaub gefahren und haben ihre zwei Kinder im Teenageralter ohne Aufsicht zu Hause gelassen. Die beiden Sprösslinge taten, ganz sich überlassen, das, was alle Jugendlichen in der Situation wohl tun würden – ordentliche Hausparty feiern. Die Fete verlief wohl offensichtlich ganz im Stil von Hollywood-Streifen und endete mit einem Brand und großem Feuerwehreinsatz. Besonders ärgerlich für gutgläubige Eltern – das Einfamilienhaus war frisch saniert. Nach Schätzung der Polizei beträgt die Schadenhöhe stolze 500.000,00 EUR. Einzelheiten zum Fall können Sie unter diesem Link nachlesen http://www.fnp.de/rhein-main/blaulicht/500-000-Euro-Schaden-bei-Wohnhausbrand;art25945,1798322

Ob dieser Schadenfall auch zu einem Leistungsfall wird hängt nun ganz vom gewählten Produktpaket zur Wohngebäudeversicherung ab. Höchstwahrscheinlich war das unachtsame (=grob fahrlässige)Handlung von Teenagern die Ursache des Brandes. Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung deckt keine Schäden ab, die auf grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten zurückzuführen sind. Zwar kommt einem der Begriff „fahrlässiges Verhalten“ bereits angesichts der Tatsache, dass die beiden Heranwachsenden von ihren Eltern alleine zu Hause gelassen worden sind, in den Sinn doch hat diese Tatsache alleine keine Auswirkung auf die Leistungspflicht des Versicherers. Der Sohn der Hauseigentümer war der Schilderung nach zum Zeitpunkt des Geschehens 19 Jahre alt und somit ihr formell zulässiger Repräsentant.

Die modernen Standarddeckungen in der Wohngebäudeversicherung schließen oft Leistungen bei Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten bis zu einer bestimmten Höhe (meist 10.000,- EUR) ein. Im hier vorliegenden Fall wäre solche Versicherungsdeckung bei Weitem nicht ausreichend.

Die erweiterten Leistungspakete, meist mit Bezeichnungen „Exklusiv“, „Komfort“ o.ä., können je nach Versicherer Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten bis zur Versicherungssumme abdecken. Sollte das ausgebrannte Haus durch eine solche versichert sein, so könnte die Geschichte einen glimpflichen Ausgang für die Familie haben.

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