Rentnerin verunstaltet mutwillig ein Kreuzworträtsel-Kunstobjekt – muss Privathaftpflichtversicherung zahlen?

eine Schreckensnachricht hat Mitte des vergangenen Jahres die Kunstwelt erschüttert. Nein, es ist kein Meisterwerk gestohlen worden und auch kein Museum abgebrannt. Es ist lediglich die Collage des Fluxuskünstlers Arthur Köpcke mit dem abgebildeten Kreuzworträtsel, die unwesentlich beschädigt worden ist. Skurril waren allerdings die Umstände des Schadenereignisses.

Die Übeltäterin war eine 91-jährige Dame, die mit einer Seniorengruppe das Neue Museum in Nürnberg besuchte. In die Verkettung der unglücklichen Umstände geriet zuvor die Leihgabe des o.g. Kunstwerks aus einer Privatsammlung an das Museum. Hinzu kam die Teilnahme der Rentnerin an einem Schreibkurs im Seniorenheim, im Rahmen dessen der Gruppenausflug in die Kunsthalle stattfand. Den letzten Anstoß für das Delikt gab offensichtlich die Aufschrift des 1977 verstorbenen Künstlers über der Darstellung – „Insert words, so it suits“ – was übersetzt so viel wie „fügen Sie die passenden Wörter ein“ heißt. Die Seniorin füllte sich durch den Satz offenbar persönlich angesprochen und hat ihre ganze schöpferische Energie auf die Vervollständigung des Kunstobjektes fokussiert. Als das Aufsichtspersonal des Museums einschreiten konnte, war das imitierte Kreuzworträtsel von der kreativen Dame mit dem Kugelschreiber teils ausgefüllt. Die Einzelheiten rund um den Fall können Sie hier nachlesen.

Das große mediale Interesse bescherte dem Ereignis die Tatsache, dass die Täterin ihre Aktion anschließend der Museumsleitung und der Polizei gegenüber absolut selbstbewusst verteidigt hat. Sie beteuerte nämlich konstant, ihr Eingriff in das Meisterwerk wäre absolut im Sinne des Künstlers. Die Aktion könnte somit noch größere Wellen schlagen und sogar Nachahmer finden. Man solle sich nicht wundern, wenn engagierte Museumbesucher demnächst der neuen Form der interaktiven Kunst nachgehen und die Graphitzeichnungen von Gustav Klimt in Farben ausmalen.

Kommen wir nun zu einer ernsthaften Betrachtung des Vorfalls. Es liegt ein Schaden vor. Zwei Versicherungen kommen in Frage. Die Kunstversicherung des Ausstellers bzw. Besitzers und die Privathaftpflichtversicherung der Dame. Die erste würde höchstwahrscheinlich primär eintreten und die ihrerseits erbrachten Leistungen bei der Privathaftpflichtversicherung der Seniorin danach per Regress einfordern. Sollte die Privathaftpflichtversicherung keinen Vorsatz in der Handlung ihrer Versicherungsnehmerin nachweisen können (der Vorsatz liegt in diesem Fall nicht vor, da keine feste Absicht der Verursacherin zur Beschädigung ersichtlich ist), so wird sie dem Kunstversicherer die Schadenaufwendungen erstatten müssen. Fakt ist – die Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Begleiter für den Alltag. Für Senioren bieten die meisten Versicherer umfangreiche Rabatte in der Sparte an. Hier können Sie schnell und unverbindlich die aktuellen Tarife vergleichen.

Bildquelle: Stockfotos-MG / fotolia.com

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