„Van Gogh hat einen sitzen!“
Im Palazzo Maffei Casa Museo in Verona sticht einem Besucherpärchen ein funkelnder Stuhl ins Auge.
Es handelt sich um den „Van Gogh Chair“, besetzt mit Swarovski-Kristallen. Gut sichtbare Schilder auf
Italienisch und Englisch warnen eindringlich: „Nicht berühren, nicht sitzen!“
Das Paar jedoch tut genau das Gegenteil. Erst posiert die Frau noch vorsichtig am Stuhl, dann verliert
der Mann sein Gleichgewicht – und setzt sich! Der Stuhl ist hin, und das kunstbeflissene Paar macht
sich aus dem Staub, ohne das Museum zu informieren. Die Museumsleitung steht kurz vor dem
Nervenzusammenbruch, doch im Hintergrund läuft bereits die juristische Maschinerie an. Das Museum
erstattet Anzeige – und plötzlich geht es nicht mehr nur um ein paar funkelnde Kristalle, sondern um
strafrechtliche Verantwortung und hohe Summen.
Nach italienischem Strafrecht (§ 635 Codice Penale) handelt es sich um Sachbeschädigung.
Handelt es sich – wie hier – um ein Kulturgut, droht sogar eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren.
Zivilrechtlich kommen außerdem die Restaurierungskosten und der mögliche Wertverlust hinzu.
Wie wäre es in Deutschland?
Wäre der Vorfall in Deutschland passiert, kämen gleich mehrere Normen ins Spiel:
- § 303 StGB (Sachbeschädigung) – Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe.
- § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) – bis 3 Jahre, weil es sich um ein öffentlich ausgestelltes Kunstwerk handelt.
- Auch hier gilt: Neben der Strafe muss der Täter für die Restaurierung und den Wertverlust aufkommen.
Greift die private Haftpflicht?
Die Hoffnung mancher Touristen: „Das zahlt doch
meine Haftpflicht.“ In der Realität wird diese Erwartung
oft enttäuscht. Wer sich bewusst auf ein abgesperrtes
Kunstwerk setzt, fällt kaum noch in die Kategorie
„Unfall“. Selbst wenn der Versicherer nicht sofort
ablehnt, bliebe ein Streit mit ungewissem Ausgang.
Was lernen wir daraus?
Versicherungen sind kein Auffangnetz für Leichtsinn.
Wer Warnhinweise ignoriert, bleibt in der Regel auf
dem Schaden sitzen.
Unser Fazit:
Denken vor dem Handeln schützt nicht nur Sie,
sondern auch Kunst – und den Geldbeutel.
Auf diesen kunstvollen Stuhl setzt sich in
absehbarer Zeit garantiert niemand mehr.