Was geschieht mit den Beständen beim Tod des Maklers

ein, aus unserer Sicht, sehr interessanter Artikel ist in einem Fachjournal erschienen. Er handelt sich um das Thema Tod des Maklers und Schicksal seiner Bestände. Der Autor führt darin die möglichen Szenarien und Konflikte sehr detailliert auf, analysiert die Folgen für Provisionsansprüche und skizziert Lösungsansätze. Das alleine erscheint uns in den Zeiten, in denen das Problem der Unternehmensnachfolge innerhalb der Assekuranz immer deutlicher nach vorne tritt, ein Grund genug die Informationen aus dem Beitrag zu verinnerlichen und sich damit auseinanderzusetzen.

Dennoch ist der zweite Teil des Beitrages nicht weniger lesenswert. Der Verfasser widmet sich darin besonders dem Thema Poolanbindung aus der Perspektive der Ruhestandsplanung. Viele Versicherungsmakler unterhalten heutzutage Bestände bei den Pools und halten diese Form der Zusammenarbeit nicht nur für bequem sondern auch für sicher. Allgemeine Annahme – die Vertriebsvereinbarung mit dem Pool würde schließlich sämtlichen Nuancen rund um Bestandszugehörigkeit und Provisionsansprüche zu Gunsten des Maklers hinreichend regeln.

Diesem vermeintlich ungetrübten Bild verpasst der Autor in seinem Artikel nun einige Blessuren. Bitte unbedingt den Teil „und über den Pool?“ lesen.

Und dann kommt der Paukenschlag – der Insolvenzfall. Eine Insolvenz des Pools könnte sämtliche individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Maklern außer Kraft setzen und ihre zukünftigen Provisionsansprüche aushebeln.

Besonders dramatisch könnte es dann für die betroffenen Makler zugehen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens der Paragraf 133 der Insolvenzordnung zum Tragen kommt. Danach ist der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt die Rückzahlung der Courtagen aus bis zu zehn Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzufordern.

Überlassen Sie Ihre Ruhestandsplanung nicht dem Zufall. Kommen Sie auf uns zu – wir haben passende Lösungen für Sie.

Hier geht es zum Artikel. Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse!

Bildquelle: denisismagilov / fotolia.com

 

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