Bremsen für Kleintiere ist innerorts erlaubt

der Naturschutz hat einen neuen Sieg errungen – das Landgericht Paderborn hat in seinem Urteil (Aktenzeichen 5 S 181/00) entschieden, dass Autofahrer, die in Ortschaften für Kleintiere bremsen, nicht fahrlässig handeln. Dadurch haben die Richter einigen Waldbewohnern in der Zukunft sicherlich das Leben gerettet und dem Kofferraumaufkleber “Ich bremse auch für Tiere!” eine formelle Kraft verliehen.

Bisher galt im Verkehrsrecht die Regel, dass für alle Tiere kleiner als Hund nicht gebremst werden darf. Wer es dennoch tat, handelte demnach fahrlässig und gefährdete das Straßenverkehr. Im Schadenfall durch ein von hinten auffahrendes Fahrzeug wurde dem Bremser die Schuld am Unfall (zumindest teilweise) angelastet und seine KFZ-Versicherung musste leisten.

Mit dem o.g. Urteil wendet sich nun das Blatt für autofahrende Tierliebhaber. In Verbindung mit einem vor dem Münchner Gericht verhandelten Fall gilt heute folgender Grundsatz: die Hauptverantwortung bei Unfällen mit Tieren bleibt immer bei dem nachfolgenden, also dem auffahrenden Fahrer. Die einzige Ausnahme bleiben die Landstraßen, hier müssen die Kleintiere auch zukünftig im Notfall unter die Räder geraten.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter diesem Link: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article136104217/So-herzlos-ist-das-Verkehrsrecht-mit-Kleintieren.html

Bildquelle: Vera Kuttelvaserova / fotolia.com

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Bremsen für Kleintiere ist innerorts erlaubt