Dreiste Lüge führt zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

ein vermeintlicher Rollstuhlfahrer hat seine Krankheit aufwendig inszeniert um Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Zu diesem Schluss kam der Versicherer nach einer planmäßigen Gesundheitsprüfung und kündigte den Vertrag fristlos. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Versicherer kürzlich in seiner Entscheidung bestätigt.

Was hat den Versicherer und die Richter zu einer so harten Entscheidung bewegt? Die Hintergründe des Falls sind makaber.

Der Leistungsempfänger wurde von seinem BU-Versicherer zu einer planmäßigen Überprüfung des Gesundheitszustandes eingeladen. Der Mann ist in einem Rollstuhl erschienen und gab vor, starke Schmerzen zu haben. Dem Versicherungsmitarbeiter ist währen des Treffens allerdings der augenscheinlich sportlich-gestählte körperliche Zustand des Rollstuhlfahrers aufgefallen. Zum Verhängnis wurde dem Leistungsbezieher schließlich sein offensichtlich unüberwindbarer Drang zur Selbstdarstellung – während der nachfolgenden Recherchen im Internet fanden die Mitarbeiter des Versicherers zahlreiche Fotos des Mannes, auf denen er als erfolgreicher Marathonläufer posierte.

Endgültig überführt wurde der marathonlaufende Rollstuhlfahrer indem er dem Mitarbeiter eines vom Versicherer eingeschalteten Detektivbüros seine Dienstleistungen als Küchenbauer anbot. Hier geht es zur Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 20. 12. 2016.

Information am Rande: jährlich werden laut GDV-Statistik über 40.000 Anträge auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. In 77 Prozent der Fälle (gut 3 von 4 Anträgen) werden die Leistungsansprüche durch Versicherer anerkannt. Insgesamt schließen  jährlich rund 720.000 Berufstätige einen Vertrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Bildquelle: bubutu / fotolia.com

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