Hausratversicherung – jetzt mit Schutz gegen schlechte Köche

wer dachte, dass die Hausratversicherung nur für große Katastrophen im Haushalt da ist, muss seine Meinung nun gründlich überdenken. Ein neuerlicher Richterspruch verdonnert die Versicherungsgesellschaften künftig auch dann zur Leistung, wenn die Mahlzeit auf dem Kochherd anbrennt. Dabei muss es gar nicht mehr zum Brand kommen. Für die Entschädigung aus der Hausratversicherung reichen in der Zukunft reine Rauch- und Rußschäden am Hausrat. So entschied das Landgericht Bielefeld im seinem Urteil vom 15. Juni 2016, Az. 22 S 39/16.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein verbraucherfreundlicher Präzedenzfall ein traditionelles Versicherungsprodukt deutlich aufwertet. Nach Meinung des Richters im o.g. Fall ergebe sich aus den Versicherungsbedingungen keine Einschränkung, dass der Ruß durch eine Feuerstelle (was ein Herd nicht ist) entstanden sein müsste. Konsequenterweise müssten in der Zukunft sämtliche Schäden aus dem Betrieb eines Küchenherds im herkömmlichen Versicherungsschutz der Hausratversicherung inbegriffen sein.

Serviert eine Hausfrau seiner Familie Steaks „zu gut durch“ anstatt „medium“ zum Abendessen, so wird das Szenario von nun an zum Versicherungsfall. Die angebrannten Steaks gehören durch den Versicherer ersetzt und die Küche gut gelüftet. Wenn das kein neuer Ansatz für den Vertrieb der Hausratversicherung ist! Und was für eine tolle Nachricht für alle Hobbyköche! )))

Bildquelle: lassedesignen / fotolia.com

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Hausratversicherung – jetzt mit Schutz gegen schlechte Köche