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Keine Haftung für Stehpinkler

die Mieter dürfen im Stehen urinieren – so entschied kürzlich das Landgericht Düsseldorf (Az.: 12 S 13/15). Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Streit um die Schäden an empfindlichen Natursteinböden in Bad und Gäste-WC einer Luxuswohnung. Diese sah der Vermieter der Wohnung durch die Kleinspritzer entstanden, die der ausgezogene Mieter durch das Stehpinkeln schuldhaft verursacht […]